Clementinen, Grapefruits, Orangen, Limetten und Zitronen sind beliebte Früchte mit hohem Vitamin-C-Gehalt und vielfältigen kulinarischen Einsatzmöglichkeiten. Doch Zitrusfrüchte sind oft mit Rückständen belastet. Insbesondere die Schalen können mit Pestiziden, Fungiziden und Konservierungsmitteln behandelt sein. Die Unterschiede zwischen konventionellem, unbehandeltem und biologischem Anbau sowie deren Auswirkungen auf die Nutzung der Früchte werden im folgenden Beitrag ausführlich beleuchtet.
Unterschied zwischen konventionell, unbehandelt und Bio
Konventionelle Zitrusfrüchte
Konventionelle Zitrusfrüchte stammen aus Anbauverfahren, bei denen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel während des Wachstums eingesetzt werden dürfen. Nach der Ernte erhalten diese Früchte zudem eine Oberflächenbehandlung, um Pilzbildung, Austrocknung und Verderb zu verzögern. Häufig verwendete Mittel sind Fungizide wie Imazalil und Thiabendazol. Der früher verbreitete Einsatz von Biphenyl (Diphenyl) ist innerhalb der Europäischen Union aufgrund gesundheitsschädlicher Wirkungen inzwischen verboten (Verordnung (EG) Nr. 149/2008).
Zusätzlich werden konventionelle Zitrusfrüchte oft mit synthetischen Wachsschichten überzogen, die Austrocknung verhindern, ihnen Glanz verleihen und die Haltbarkeit verlängern. Studien zeigen, dass die aufgetragenen Chemikalien teilweise durch die Schale diffundieren können. Deshalb sollten Schalen konventioneller Zitrusfrüchte keinesfalls zum Verzehr verwendet werden. Selbst das Schälen birgt die Gefahr, das Fruchtfleisch mit Rückständen zu kontaminieren (EFSA-Bericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln).
Unbehandelte Zitrusfrüchte
Die Bezeichnung „unbehandelt“ bezieht sich ausschließlich auf die Behandlung nach der Ernte. Diese Früchte dürfen während des Wachstums durchaus mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Allerdings werden nach der Ernte keine konservierenden Maßnahmen wie das Auftragen von Fungiziden oder Wachsen mehr durchgeführt. Dennoch befinden sich häufig Rückstände der während des Anbaus eingesetzten Substanzen auf den Schalen (EFSA-Themenseite zu Pestiziden).
Daher gilt auch für unbehandelte Früchte: Die Schalen vor jeglicher Verarbeitung gründlich reinigen. Der Verzehr oder die Nutzung der Schale ohne vorherige Reinigung ist nicht zu empfehlen.
Bio-Zitrusfrüchte
Im ökologischen Landbau werden keine chemisch-synthetischen Pestizide oder Fungizide verwendet. Die Behandlung der Schalen mit Konservierungsstoffen oder Wachsen ist ebenfalls untersagt. Dennoch bedeutet das Label „Bio“ nicht automatisch, dass Schalen ohne weitere Reinigung verwendet werden sollten. Auch Bio-Früchte tragen eine natürliche Wachsschicht, die Staub, Schmutzpartikel und Umweltkontaminanten binden kann.
Zudem besteht bei Bio-Früchten die Möglichkeit einer Kreuzkontamination im Einzelhandel oder Haushalt, etwa durch Kontakt mit konventionell angebauten Früchten. Daher empfiehlt auch das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), die Schalen von Bio-Zitrusfrüchten vor Gebrauch gründlich unter warmem Wasser abzubürsten und abzutrocknen, um potenzielle Verschmutzungen und Kontaminationen bestmöglich zu entfernen.
Empfehlungen für den Verbraucher
- Schalen konventionell angebauter Früchte sollten grundsätzlich nicht zum Verzehr verwendet werden.
- Unbehandelte Früchte sind nur frei von Konservierungsstoffen nach der Ernte. Ihre Schalen sollten vor Gebrauch sorgfältig gereinigt werden.
- Bio-Zitrusfrüchte bieten die höchste Sicherheit bezüglich chemischer Rückstände, dennoch ist eine Reinigung ratsam, um natürliche Verunreinigungen oder Kreuzkontaminationen zu beseitigen.
Die bewusste Auswahl von Zitrusfrüchten nach ihrem Anbau- und Behandlungsverfahren ist entscheidend für eine sichere Nutzung, insbesondere wenn die Schalen in Speisen und Getränken Verwendung finden.