Alexandra begleitet wiederholt ein Songtext aus dem Supertramp-Song "Goodbye stranger, it’s been nice". Das Lied aus dem Jahr 1979 handelt von einem Mann, der sich nicht dauerhaft binden will. Er verabschiedet sich von einer Beziehung, ohne das Vergangene zu bereuen, und setzt seinen Weg fort.
Auf Alexandra lässt sich diese Bedeutung nicht im Sinne wechselnder Liebesbeziehungen übertragen. Die Verbindung liegt vielmehr in ihrem Verhältnis zu beruflichen und privaten Bindungen. Sobald eine Beziehung nicht mehr mit ihren Überzeugungen vereinbar ist oder ihre Selbstbestimmung gefährdet, hält sie nicht aus Gewohnheit, Abhängigkeit oder Sentimentalität daran fest. Sie zieht eine klare Grenze, nimmt die Folgen in Kauf und geht.
Besonders deutlich wird diese Haltung gegenüber der KSS. Nachdem Alexandra einen Abbruchbefehl missachtet hat, wird sie aus der Dienststelle entlassen. Sie protestiert nicht, bittet nicht um eine weitere Chance und versucht nicht, an ihrer bisherigen Stellung festzuhalten. Sie erkennt, dass die von Walther geführte KSS nicht mehr zu ihrer Vorstellung von eigenständigem Handeln passt. Deshalb nimmt sie die Konsequenz an und verabschiedet sich ohne Wehmut.
Siehe dazu Kapitel 2.
Diese Bereitschaft zum Loslassen beschränkt sich jedoch nicht auf ihre berufliche Tätigkeit. Sie prägt auch Alexandras Umgang mit privaten Beziehungen. Nähe allein ist für sie kein Grund, an einer Verbindung festzuhalten. Wenn Vertrauen verloren geht, Grenzen überschritten werden oder eine Beziehung ihren Grundsätzen widerspricht, beendet sie die Bindung konsequent. Eine Rückkehr aus bloßer Sehnsucht oder aus Angst vor dem Alleinsein kommt für sie nicht infrage.
"Goodbye Stranger" steht deshalb über ein einzelnes Kapitel hinaus für einen wesentlichen Teil von Alexandras Persönlichkeit. Der Song beschreibt ihre Fähigkeit, berufliche und private Bindungen ohne Reue hinter sich zu lassen, sobald sie nicht mehr zu ihrem Leben und ihren Überzeugungen passen. Ihr Abschied ist dann keine vorübergehende Reaktion, sondern eine endgültige Entscheidung.